Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.12.2002 - 8 U 70/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25124
OLG Zweibrücken, 10.12.2002 - 8 U 70/02 (https://dejure.org/2002,25124)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.12.2002 - 8 U 70/02 (https://dejure.org/2002,25124)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 8 U 70/02 (https://dejure.org/2002,25124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,25124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag; Aufrechnung bei erfolgter bzw. drohender Inanspruchnahme aus Bürgschaft ; Subsidiärhaftung des Entleihers nach § 28e SGB IV; Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit im Voraus zur Sicherheit abgetretener ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 4 U 607/02

    1. Verpflichtung zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge bei

    Dagegen haften Verleiher und Entleiher - anders als bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung - nicht als Gesamtschuldner (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2003, 36 (38); LG Bochum, ZInsO 2002, 334 (335); KassKomm-Seewald, aaO., § 28e SGB IV, Rdnr. 12; Hauck/Haines, aaO., § 28e SGB IV, Rdnr. 6; GK-SGB IV, aaO., § 28e SGB IV, Rdnr. 7; Schaub-Schaub, aaO., § 120, Rdnr. 77; Ulber, aaO., Art. 3 AÜG, Rdnr. 6 u. 8; Blank/Möller, ZInsO 2000, 521 (522)).

    Der Entleiher erwirbt also einen Regressanspruch gegen den Verleiher (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2003, 36 (38), LG Bochum, ZInsO 2002, 334 (335), GX-SGB IV, aaO , § 28e SGB IV, Rdnr. 7; Ulber, aaO., Art. 3 AÜG, Rdnr 14; Blank/Möller, ZInsO 2000, 521 (522)).

    Gerade in der Insolvenz des Verleihers kann dieser Anspruch regelmäßig nicht oder nur zu einem geringen Teil durchgesetzt werden, da es sich insoweit um eine normale Insolvenzforderung handelt und daher nur Befriedigung in Höhe einer geringfügigen Quote zu erwarten ist (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2003, 36 (38); LG Bochum, ZInsO 2002, 334 (335); Blank/Möller, ZInsO 2000, 521 (530)).

    Es handle sich demnach um eine einfache Insolvenzforderung, da die Forderung des Verleihers vor Eintritt der Aufrechnungslage unbedingt und fällig geworden sei (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2003, 36 (38); LG Bochum, ZInsO 2002, 334 (335); Blank/Möller, ZInsO 2000, 521 (530)).

    Der Senat weicht im Übrigen von der bislang herrschenden Rechtsprechung anderer Gerichte, namentlich derjenigen des OLG Zweibrücken, sowie von der Auffassung der Literatur ab (vgl. OLG Zweibrücken, ZInsO 2003, 36 (38); LG Bochum, ZInsO 2002, 334 (335); Blank/Möller, ZInsO 2000, 521 (530)).

  • OLG Köln, 03.02.2016 - 17 U 101/14

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung der Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vorlage

    Entgegen der Ansicht des Klägers steht die Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 10. Dezember 2002 (ZinsO 2003, 36 ff.) dieser Entscheidung nicht entgegen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.12.2021 - L 10 BA 10034/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Liquidator einer GmbH ohne Beteiligung

    Denn die Antragsgegnerin ist nicht Inhaberin des gegenüber der Antragstellerin nachgeforderten Sozialversicherungsbeitrags; dies ist nach der gesetzlichen Konzeption des Zweiten und Dritten Abschnitts des SGB IV - insbesondere gemäß § 28h Abs. 1 SGB IV - vielmehr die Einzugsstelle ( vgl zur "vollen Gläubigerstellung" der Einzugsstelle auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2019, L 9 KR 534/15, zitiert nach juris, s. dort Rn 38; vgl auch BSG, Urteil vom 13. August 1996, 12 RK 76/94, Breith 1997, 323 ff; OLG Zweibrücken, Urteil vom 10. Dezember 2002, 8 U 70/02, zitiert nach juris ).
  • OLG Hamm, 06.11.2007 - 27 U 28/07

    Zur Wirksamkeit einer für die Darlehensgewährung an Insolvenzschuldner

    Dabei muss nicht nur für die Vertragsparteien, sondern für jeden, der die Parteiabsprachen kennt, ohne weiteres ersichtlich sein, ob und ggf. in welcher Höhe die Forderung übergehen soll (OLG Saarbrücken ZinsO 2003, 36).

    Die Abtretung von Forderungsmehrheiten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, insbesondere die Globalzession aller künftigen Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb bis zur Höhe der zu sichernden Forderung, genügt dem Bestimmtheitserfordernis daher nicht, wenn ein ständiger Wechsel im abgetretenen Forderungsbestand eintritt und die Modalitäten des Nachrückens neuer Forderungen nicht eindeutig festgelegt ist (BGHZ 71, 75, 78 = NJW 1978, 1050; OLG Saarbrücken ZinsO 2003, 36; Müko/Roth, BGB, 5. Aufl., § 398, Rn. 75; BeckOK/Rohe, a.a.O., § 398, Rn. 34; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 398, Rn. 15).

  • OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 2 U 13/13

    Abtretung von Mietforderungen: Anforderung an die Bestimmtheit oder

    In welcher Höhe neu entstandene Forderungen betreffend Mietzahlungen, Mietkaution und Schadensersatzansprüche als Sicherheit ganz oder nur zum Teil benötigt werden, war mangels Festlegung der Modalitäten des Nachrückens neuer Forderungen nicht ersichtlich (siehe auch OLG Zweibrücken, ZInsO 2003, 36).
  • LG Bonn, 28.10.2014 - 10 O 114/14

    Beitragshaftung bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrages im

    Entsprechend ist auch die von dem Kläger vorgelegte Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 10.12.2002 zu 8 U 70/02 nicht einschlägig.
  • KG, 02.09.2004 - 12 U 211/03

    Wohnraummiete in Berlin: Berechnung der Zusatzmerkmale bei fehlendem Balkon

    Das Landgericht ist in der angefochtenen Entscheidung zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Vertrag vom 17. November 1994 nebst Nachträgen Nr. 1 und 2 um ein Zwischenmietverhältnis im Sinne des § 535 BGB und nicht um einen Verwaltervertrag handelt (so auch KG, Urteil vom 5. Mai 2003 - 8 U 70/02 - KG, Urteil vom 14. April 2003 - 8 U 398/01 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht